Anspruchskonkurrenz

Die Anspruchskonkurrenz (unechte Solidarität) besteht, wenn mehrere Personen aus unterschiedlichen Rechtsgründen für einen Schaden einzustehen haben.

Begriffs-Nr.: 93

Englisch: Competing claims (178)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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