Annahmeverzug

Der Annahmeverzug ist die infolge der ungerechtfertigten Unterlassung der Mitwirkung seitens des Gläubigers zur Entgegennahme der gehörig angebotenen Leistung bewirkte Milderung der Schuldnerhaftung.

Begriffs-Nr.: 88

Englisch: Default of acceptance (255)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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