Anlegerkollektiv

Das rechtliche Fundament eines vertraglichen Fonds bildet der sogenannte Kollektivanlagenvertrag. Fonds sind gemeinschaftliche Kapitalanlagen, an denen grundsätzlich eine Vielzahl von Investoren partizipiert (sogenanntes Sammelvermögen). Gleichbehandlung ist das oberste Prinzip.

Begriffs-Nr.: 83

Englisch: Investor collective (492)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

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