Anerbenrecht

Das Anerbenrecht wendet ein im Nachlass ein vorhandenes Gut einem Nachfolger unter günstigen Bedingungen zu und bezweckt, die Zersplitterung des Nachlasses durch Erbteilung respektive erbrechtlicher Auseinandersetzung verhindern zu wollen.

Begriffs-Nr.: 64

Englisch: Right of inheritance (753)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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