Amtspflicht
Die Amtspflicht ist die Pflicht, die Funktionen des Amtes oder der aufgetragenen Dienste treu und gewissenhaft zu erfüllen und den bestehenden Gesetzen und Dienstvorschriften die gebührende Beachtung zu schenken.
Begriffs-Nr.: 60
Englisch: Official duty (612)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020