Akkreditiv

Beim Akkreditiv verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis gegen den Duplikatsfrachtbrief durch eine mit dem Verkäufer vereinbarte Bank so zahlen zu lassen, dass die Bank das Akkreditiv bestätigt und die Zahlungsplicht übernimmt. Die Akkreditivbestellung ist eine Anweisung abstrakter Natur mit dem Inhalt, gegen Vorweisung gewisser Dokumente durch den Akkreditierten einen bestimmten Betrag an diesen leisten zu müssen.

Begriffs-Nr.: 35

Englisch: Letter of credit (532)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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