Abschreibung

Die geschäftsmässig begründete Abschreibung ist diejenige Form der Wertminderung, welche im Laufe der Berechnungsperiode bei einem Abschreibungsgegenstand vorgenommen wird. Abschreibungen sind die Aufwendungen, die lediglich zur Erhaltung des bisherigen Bestandes gemacht werden und nicht zur Wertsteigerung oder materiellen Verbesserung des Objektes der Abschreibung beitragen.

Begriffs-Nr.: 8

Englisch: Depreciation (265)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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