Aberkennungsklage

Die Aberkennungsklage als negative Feststellungsklage geht auf die gerichtliche Feststellung der Nichtexistenz der in Betreibung gesetzten Forderung. Bei Zusprechung der Klage fällt die ganze Betreibung mangels eines Substrates dahin.

Begriffs-Nr.: 2

Englisch: Action for withdrawal (34)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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