Abberufungsrecht

Das Abberufungsrecht ist das in verschiedenen kantonalen Verfassungen gewährleistete Volksrecht, jederzeit auf dem Wege der Initiative der gesetzgebenden Behörde das Vertrauen entziehen und die Gesamterneuerung der Volksvertretung erzwingen zu können.

Begriffs-Nr.: 1

Englisch: Right of recall (754)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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